Allgemeine Geschäfts­bedingungen

wolkworx, Inhaberin Secil Ak, BremenStand: Oktober 2026

§ 1

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen wolkworx, Inhaberin Secil Ak, Bremen (nachfolgend „wolkworx“), und ihren Auftraggebern über Leistungen in den Bereichen Beratung, Social Media, Online-Werbung (insbesondere Google Ads), Webdesign und Webentwicklung, Foto- und Videoproduktion sowie Branding und Design.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wolkworx ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
  3. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in einer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2

Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Angebote von wolkworx sind 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht.
  2. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Unterschrift zustande.
  3. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Leistungen, die darüber hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
  4. wolkworx darf zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Dritte (z. B. Freelancer) einsetzen.
§ 3

Art der Leistung, kein geschuldeter Erfolg

  1. Beratung, Begleitung sowie die laufende Betreuung von Kanälen, Kampagnen und Werbekonten sind Dienstleistungen. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.
  2. wolkworx schuldet insbesondere keine bestimmten Reichweiten, Follower, Klicks, Platzierungen, Anfragen, Buchungen oder Umsätze. Prognosen und Kennzahlen sind unverbindliche Einschätzungen.
  3. Bei Gestaltungsleistungen besteht innerhalb der vereinbarten Vorgaben Gestaltungsfreiheit. Reine Geschmacksfragen begründen keinen Mangel. Im Preis sind zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern das Angebot nichts anderes regelt.
§ 4

Keine Rechtsberatung

  1. wolkworx erbringt keine Rechtsberatung. Hinweise zu rechtlichen Themen sind allgemeine Informationen und ersetzen keine anwaltliche Prüfung.
  2. Die rechtliche Prüfung von Inhalten, Werbeaussagen, Gewinnspielen, Impressum, Datenschutzerklärung sowie von Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechten ist nicht Teil der Leistung. Der Auftraggeber lässt diese bei Bedarf durch einen Rechtsanwalt prüfen.
§ 5

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben bereit, die für die Leistung nötig sind.
  2. Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung gehen nicht zulasten von wolkworx. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend, entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand berechnet.
  3. Für gesetzliche Pflichtangaben auf seinen Kanälen und Websites (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Kennzeichnung von Werbung) ist der Auftraggeber verantwortlich.
§ 6

Accounts, Freigabe und Veröffentlichung

  1. Social-Media-Accounts, Websites, Domains und Werbekonten gehören dem Auftraggeber. Er ist für alle dort veröffentlichten Inhalte rechtlich verantwortlich.
  2. Der Auftraggeber prüft alle Inhalte vor der Veröffentlichung und gibt sie in Textform frei. Mit der Freigabe übernimmt er die Verantwortung für Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Inhalte.
  3. Veröffentlicht oder plant wolkworx Inhalte im Auftrag des Auftraggebers ein, geschieht dies ausschließlich nach dessen Freigabe und in dessen Namen.
  4. Werkleistungen (z. B. Website, Video, Logo) gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nutzt oder veröffentlicht oder nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe wesentliche Mängel in Textform mitteilt. wolkworx weist bei Übergabe auf diese Folge hin.
§ 7

Inhalte des Auftraggebers und Rechte Dritter

  1. Stellt der Auftraggeber Inhalte bereit (insbesondere Bilder, Videos, Texte, Musik, Logos, Marken), versichert er, über alle dafür nötigen Rechte zu verfügen. Das gilt auch für die Einwilligung von Personen, die auf Fotos oder in Videos zu sehen sind.
  2. wolkworx ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber gelieferte Inhalte auf Rechte Dritter zu prüfen.
  3. Der Auftraggeber stellt wolkworx von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der von ihm gelieferten oder freigegebenen Inhalte entstehen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 8

Von wolkworx eingesetztes Material

  1. Setzt wolkworx lizenziertes Material ein (z. B. Stockfotos, Schriften, Musik), gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Auftraggeber nutzt dieses Material nur im vereinbarten Umfang.
  2. Musik aus den Bibliotheken der Plattformen (z. B. Instagram, TikTok) darf nur innerhalb der jeweiligen Plattform und nach deren Bedingungen genutzt werden.
  3. wolkworx kann Inhalte mit Hilfe von KI-Werkzeugen erstellen. Für solche Inhalte kann kein urheberrechtlicher Schutz zugunsten des Auftraggebers zugesichert werden.
§ 9

Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den erstellten Arbeiten ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte bei wolkworx.
  2. Offene Arbeitsdateien, Rohmaterial und Projektdateien werden nur herausgegeben, wenn dies vereinbart ist.
  3. wolkworx zeigt Arbeiten oder den Namen des Auftraggebers nur mit dessen Zustimmung als Referenz.
§ 10

Plattformen und Drittanbieter

  1. Für Leistungen auf Plattformen Dritter (z. B. Google, Meta, TikTok, Hosting-Anbieter) gelten zusätzlich deren Richtlinien und Bedingungen.
  2. wolkworx haftet nicht für Entscheidungen, Störungen oder Änderungen dieser Anbieter, insbesondere nicht für Sperrungen, abgelehnte Anzeigen, Änderungen von Algorithmen, Preisen oder Funktionen sowie Ausfälle.
  3. Werbekonten laufen auf den Namen des Auftraggebers. Werbebudgets zahlt der Auftraggeber direkt an die Plattform, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  4. Kosten Dritter (z. B. Werbebudget, Domains, Hosting, Lizenzen, Software) trägt der Auftraggeber.
§ 11

Zugänge

  1. Der Auftraggeber gewährt Zugänge möglichst über Team- oder Partnerzugänge der Plattformen statt über die Weitergabe von Passwörtern.
  2. Nach Vertragsende entzieht der Auftraggeber wolkworx die Zugänge und ändert weitergegebene Passwörter.
§ 12

Vergütung und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
  2. Rechnungen sind innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug zu zahlen. Ist keines angegeben, gilt eine Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
  3. Laufende Betreuungsleistungen werden monatlich im Voraus berechnet. Bei Projekten kann wolkworx eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung verlangen.
  4. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. wolkworx darf weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Zahlungseingang aussetzen.
§ 13

Laufzeit und Kündigung

  1. Verträge über laufende Betreuung laufen auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar, sofern das Angebot keine Mindestlaufzeit oder andere Frist vorsieht.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Kündigungen bedürfen der Textform.
  4. Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen werden vergütet.
§ 14

Haftung

  1. wolkworx haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung von wolkworx ausgeschlossen.
  4. wolkworx haftet nicht für Inhalte, die der Auftraggeber geliefert, freigegeben oder selbst veröffentlicht hat, sofern kein Fall von Absatz 1 vorliegt.
  5. Der Auftraggeber sichert seine eigenen Daten regelmäßig.
  6. Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche gegen wolkworx nach einem Jahr, außer in den Fällen von Absatz 1.
§ 15

Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende.
  2. Soweit wolkworx personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 16

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit zwingende Schutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats nicht entgegenstehen.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bremen.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  5. wolkworx ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.